In Deutschland gibt es drei sozialrechtlich anerkannte und daher erstattungsfähige Psychotherapieverfahren: die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie. Das in unserer Praxis hauptsächlich zur Anwendung kommende Verfahren ist die (kognitive) Verhaltenstherapie. Diese verfügt über die größte wissenschaftliche Fundierung unter den Therapieverfahren.
Kognitive Verhaltenstherapie hat sich aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Lerntheorie und dem Wissen um kognitive, also gedankliche, Mechanismen entwickelt. Das daraus entstandene, wissenschaftlich überprüfte Vorgehen wird vor dem Hintergrund der individuellen Entwicklungs- und Lebensgeschichte dazu genutzt, Veränderungen herbeizuführen.
Vor Aufnahme einer Verhaltenstherapie erfolgt eine umfassende Problemanalyse, die dazu dient, Erklärungen für die Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik zu finden. Davon ausgehend werden gemeinsam Veränderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten erarbeitet. Der Fokus der Therapie liegt auf aktuellen Problemen und Beschwerden.
Mögliche Bestandteile einer Verhaltenstherapie in unserer Praxis können beispielsweise sein: Wissensvermittlung über psychische Prozesse, Konfrontationsübungen, soziales Kompetenztraining, Rollenspiele, Hinterfragen automatischer Gedanken und Grundüberzeugungen, Verhaltensexperimente, Biofeedbacktraining und Entspannungstechniken.
Kanfer, F. H. & Schmelzer, D. (2005). Wegweiser Verhaltenstherapie: Psychotherapie als Chance. Heidelberg: Springer.
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